Kurzer Auszug:
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Kunde:
ich hatte Ihnen die Kündigung als PDF zugemailt. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich heute nochmals an sie gemailt. Ich schicke es Ihnen auch noch einmal als Anlage.
Ich:
ich benötige von Ihnen da bitte die Kündigungsbestätigung wodurch erkennbar ist das Sie die Domain bereits früher gekündigt haben.
Kunde:
das ist ja das Problem – die habe ich leider nicht erhalten.
Ich:
ich benötige eine Bestätigung (Fax, Rückschein bzw. Kündigungsbestätigung) damit ich diesen Fall klären kann.
Kunde:
ich hatte die Kündigung (hatte ich Ihnen als Anlage nochmals gemailt) am 12. März per Email übersandt. Leider hatte ich keine Kündigungsbestätigung erhalten und da keine Fehlermeldung auf die Email bekam, ging ich davon aus, daß diese angekommen ist. Allerdings hatte ich, wie gesagt, keine Bestätigung dafür erhalten.
Ich:
ohne eine Kündigungsbestätigung bzw. einen Nachweis das Sie die Kündigung an uns gesendet haben kann ich da leider nichts machen da auch für uns weitere Kosten für die Domains anfallen.
Kunde:
ich bin mir bewußt, daß daß ich nach meiner Kündigung auf einer Bestätigung hätte bestehen sollen. Das ist mein Anteil des Fehlers und das anerkenne ich an. Ich muß leider darauf bestehen, daß die Kündigung bei Ihnen am 12. März 2005 eingegangen ist.
Ich:
Auch nach interner Prüfung kann ich keinerlei Kündigungseingang von Ihnen finden womit der offene Betrag in höhe von 162,64 EUR bestehen bleibt.
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Ab diesem Punkt fängt der Kunde an etwas unsachlich (unverschämt) zu werden, Entschuldigung was ist denn in Ihn gefahren!?

RT 












